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AGB und Widerrufsbelehrung für provisionierte Vermittlungsgeschäfte im Sinne von § 34c GewO - Datenschutz bei Kooperationen

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  • Immobilienangebote

    Bei provisionierten Immobilienangeboten sind wir für Sie als Makler tätig. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, unsere Informationen beziehen wir vom Eigentümer der Immobilie. Wir als Makler, geben diese Informationen an Sie weiter, übernehmen für die Richtigkeit jedoch keinerlei Haftung. Alles wird mit Sorgfalt bearbeitet und in unsere Unterlagen aufgenommen. Eine weiter­gehende Gewähr können wir jedoch nicht geben.
  • Weitergabe an Dritte

    Unsere Angebote einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für Sie als Interessent bestimmt. Es ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objekt Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Notarvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu zahlen.
  • Zustandekommen eines Vertrages

    Ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Interessenten kommt bereits mit dem angeforderten Angebot des Maklers zustande. Mit der Entgegennahme eines Exposés des Maklers erkennt der Interessent den Nachweis des darin enthaltenen Objekts durch den Makler an.

    Ist dem Interessenten die Verkäuflichkeit der Immobilie bereits bekannt, so ist er verpflichtet, diesen Umstand innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des Exposés gegenüber dem Makler anzuzeigen.

    Nach Ablauf dieser Frist gilt das Objekt als vom Makler nachgewiesen. Spätere Direktangebote des Verkäufers oder eines Dritten an den Interessenten, auch zu geänderten Kaufpreisen bleiben für den Interessenten weiterhin provisionspflichtig, wenn das Objekt ursprünglich vom Makler nachgewiesen wurde. Kauft der Interessent das vom Makler angebotene Objekt zu einem späteren Zeitpunkt - auch ohne Makler - ist die Maklergebühr an den Makler fällig.
  • Provision

    Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Provisionssätze. Diese verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes ist am Tage des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
  • Doppeltätigkeit

    Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

  • Widerspruchsbelehrung/ Widerspruchserklärung

    Seit dem 13.06.2014 hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorgeschrieben ist. Dies gilt für Privatpersonen von Immobiliengeschäften im Wege der elektronischen Kommunikation oder außerhalb des Büros des Immobilienmaklers. Der Makler ist verpflichtet, über diese Vorschrift in einer Widerrufsbelehrung zu informieren.

    Diese Widerrufsbelehrung wurde Ihnen automatisch bei der Exposé-Anfrage bzw. bei Erhalt der Informationen übermittelt und gilt damit als zugestellt.

    Wenn Sie wünschen, dass wir Ihnen weitergehende Informationen (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen oder Informationen zum Kaufvertrag etc.) bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zukommen lassen, ist dies nur möglich, wenn Sie es ausdrücklich verlangen. Nach Eingang der bestätigten Widerrufs­erklärung beginnen wir mit der Ausführung der Dienstleistung. Damit erlöscht Ihr Widerrufsrecht und Sie bestätigen gleichzeitig, die vereinbarte Provisionszahlung bei erfolgreicher Vermittlung zu tätigen und nicht nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

  • Geldwäschegesetz (GwG)

    Als Immobilienmakler ist die Schall Baumanagement GmbH nach dem Geldwäschegesetz (GwG) § 1 (11) ab dem 26. Juni 2017 dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Kaufvertrages bzw. der Reservierung eines Objektes, die Identität des Käufers festzustellen und zu überprüfen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Immobilienkäufer verpflichtet, dem Makler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Erfassung vorzulegen. Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, so ist der Makler verpflichtet, diesen Vorgang bei der Behörde zu melden.

  • Datenschutz Ihrer personenbezogenen Daten bei Kooperationen

    Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutz-vorschriften.

    Wenn Sie Unterlagen zu geplanten Kooperationen oder Immobilienangeboten, die als Gemeinschaftsgeschäft beworben werden, anfordern wird es erforderlich Ihre Daten mit dem Kooperationspartner abzustimmen. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt, sodass ein Zugriff durch Dritte nicht möglich ist. Nach Abschluss des Bauvorhabens werden Ihre personenbezogenen Daten beim Kooperationspartner gelöscht. Selbstverständlich können Sie als Interessent jederzeit die Löschung Ihrer Daten bei uns beantragen.


    Schall Baumanagement GmbH
    Geschäftsführer: Jürgen Schall, Architekt Dipl.-Ing.
    Registergericht Koblenz HRB 1416
    Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 148733123
    Maklererlaubnis gem. § 34c GewO erteilt durch die Aufsichtsbehörde der Stadt Bendorf

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